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Kosten
Nur unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt der IVF Fonds 70 % der Kosten
Die Sozialversicherungsträger übernehmen die Kosten einer IVF- Behandlungen nicht.
Allerdings wurde Im Jahr 2000 der IVF-Fonds gegründet (beteiligt sind der Hauptverband der Sozialversicherungsträger und das Bundesministerium für Gesundheit), der unter bestimmten Voraussetzungen 70 % der Behandlungskosten übernimmt.
Diese Voraussetzungen sind im IVF-Fondsgesetz geregelt.
Sollten sie als Paar diese Voraussetzungen nicht erfüllen, müssen die Behandlungskosten zu 100% selbst bezahlt werden.
Wenn Sie die Voraussetzungen zur Förderung durch den IVF-Fonds erfüllen, gelten folgende Selbstbehalte:
Ihr Selbstbehalt bei IVF-Fonds-Finanzierung
Ihr Selbstbehalt (= 30% der Therapiekosten inklusive Medikamentenkosten) ist seit 01. März 2012 altersabhängig und beträgt bei nachfolgenden Leistungen:
In-Vitro-Fertilisation (IVF)
€ 897,60 bei einem Alter von 18 bis 35 Jahren
€ 857,00 bei einem Alter von 35 bis 40 Jahren
In-Vitro-Fertilisation (IVF) + Intrazytoplasmische Spermieninjektion (ICSI)
€ 993,20 bei einem Alter von 18 bis 35 Jahren
€ 1053,80 bei einem Alter von 35 bis 40 Jahren
Transfer von kryokonservierten Embryonen
€ 224,40
Abbruch vor der Punktion (z.B. bei zu geringem Ansprechen auf die Stimulation)
€ 437,80 bei einem Alter von 18 bis 35 Jahren
€ 498,30 bei einem Alter von 35 bis 40 Jahren
Abbruch nach der Punktion bei IVF (z.B. bei Befruchtungsversagen)
€ 716,10 bei einem Alter von 18 bis 35 Jahren
€ 775,50 bei einem Alter von 35 bis 40 Jahren
Abbruch nach der Punktion und ICSI
€ 779,90 bei einem Alter von 18 bis 35 Jahren
€ 840,40 bei einem Alter von 35 bis 40 Jahren
Kryozyklus
€ 235,40 bei einem Alter von 18 bis 40 Jahren
Narkosen und Sedoanalgesien werden seit 1.9.2017 nicht mehr vom IVF-Fonds bezahlt!
Sedoanalgesie
€ 176,- inkl. 10% MwSt.
Kurznarkose
€ 220,- inkl. 10% MwSt.