Ihr Partner zum Wunschkind!

Kosten

Nur unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt der IVF Fonds 70 % der Kosten 

Die Sozialversicherungsträger übernehmen die Kosten einer IVF- Behandlungen nicht. 

Allerdings wurde Im Jahr 2000 der IVF-Fonds gegründet (beteiligt sind der Hauptverband der Sozialversicherungsträger und das Bundesministerium für Gesundheit), der unter bestimmten Voraussetzungen 70 % der Behandlungskosten übernimmt. 

Diese Voraussetzungen sind im IVF-Fondsgesetz geregelt. 

Sollten  sie als Paar diese Voraussetzungen nicht erfüllen, müssen die Behandlungskosten  zu 100% selbst bezahlt werden. 

Wenn Sie die Voraussetzungen zur Förderung durch den IVF-Fonds erfüllen, gelten folgende Selbstbehalte:

Ihr Selbstbehalt bei IVF-Fonds-Finanzierung

Ihr Selbstbehalt (= 30% der Therapiekosten inklusive Medikamentenkosten) ist seit 01. März 2012 altersabhängig und beträgt bei nachfolgenden Leistungen:

In-Vitro-Fertilisation (IVF)

€ 897,60 bei einem Alter von 18 bis 35 Jahren
€ 857,00 bei einem Alter von 35 bis 40 Jahren

In-Vitro-Fertilisation (IVF) + Intrazytoplasmische Spermieninjektion (ICSI)

€ 993,20 bei einem Alter von 18 bis 35 Jahren
€ 1053,80 bei einem Alter von 35 bis 40 Jahren

Transfer von kryokonservierten Embryonen

€ 224,40

Abbruch vor der Punktion (z.B. bei zu geringem Ansprechen auf die Stimulation)

€ 437,80 bei einem Alter von 18 bis 35 Jahren
€ 498,30 bei einem Alter von 35 bis 40 Jahren

Abbruch nach der Punktion bei IVF (z.B. bei Befruchtungsversagen)

€ 716,10 bei einem Alter von 18 bis 35 Jahren
€ 775,50 bei einem Alter von 35 bis 40 Jahren

Abbruch nach der Punktion und ICSI

€ 779,90 bei einem Alter von 18 bis 35 Jahren
€ 840,40 bei einem Alter von 35 bis 40 Jahren

Kryozyklus

€ 235,40 bei einem Alter von 18 bis 40 Jahren


Narkosen und Sedoanalgesien werden seit 1.9.2017 nicht mehr vom IVF-Fonds bezahlt!

Sedoanalgesie

€ 176,- inkl. 10% MwSt.

Kurznarkose

€ 220,- inkl. 10% MwSt.

Wir freuen uns auf Sie.