Etwas Neues für Sie!

Ab 2015 neues Fortpflanzungsmedizin-Gesetz in Österreich

Sehr geehrtes Kinderwunschpaar

Der Leiter der Kinderwunschklinik Wien „GYNANDRON“, Prim. Dr. Georg Freude hat sich, insbesondere in seiner Funktion als Präsident der Österreichischen IVF-Gesellschaft, seit Jahren für eine zeitgemäße Anpassung des österreichischen Fortpflanzungsmedizin-Gesetzes aus dem Jahre 1992 eingesetzt.
Die endlich erfolgten Novellierung des Gesetzes Anfang des Jahres 2015 bringt für unsere Kinderwunschpaare einige Verbesserungen

Die Eizell-Spende ist ab sofort in Österreich erlaubt!

Die Spenderin darf nicht älter als 30, die Empfängerin nicht älter als 45 Jahre sein. Das später geborene Kind erhält (wie bei der Samenspende) das Recht, mit vollendetem 14. Lebensjahr zu erfahren wer die Spenderin war.

Die Samenspende für lesbische Paare ist ebenfalls erlaubt und kann über den IVF-Fonds abgerechnet werden

Dieses Recht ergab sich direkt aus dem VfGH-Urteil. Ein lesbisches Paar hatte gefordert das Recht auf Samenspende zu erhalten, das bisher nur für heterosexuellen Paaren erlaubt war. Voraussetzung für eine Samenspende ist eine Lebenspartnerschaft.. Die Behandlung kann seit 15. Jänner 2015 über den IVF-Fonds abgerechnet werden.

Die IVF-Befruchtung mit Spendersamen ist jetzt erlaubt und wird ebenso vom IVF-Fonds finanziell unterstützt

Bisher war die In-vitro-Fertilisation (IVF) – also die Befruchtung außerhalb des Körpers – nur mit Samen des Lebenspartners zulässig. Ab sofort ist die IVF mit Spendersamen in Österreich erlaubt, die der IVF-Fonds finanziell unterstützt.

Die Untersuchung des Embryos (PID) vor dem Einpflanzen in die Gebärmutter wurde unter bestimmten Voraussetzungen legalisiert

Die sogenannte Präimplantationsdiagnostik (PID) wird nur unter strikten Regeln erlaubt:
– nach drei erfolglosen IVF-Versuchen bzw. Fehlgeburten darf ein Embryo untersucht werden, bevor er der Mutter eingesetzt wird,
– außerdem ist die PID zulässig, wenn wegen der genetischen Anlage eines Elternteils die Gefahr einer schweren Erbkrankheit für das Kind besteht.
Ohne Gesetzesänderung wäre in Österreich zwar die Abtreibung von behinderten Kindern bis zur Geburt erlaubt, die Untersuchung des Embryos vor der Einpflanzung aber nicht.

Österreich liegt in Hinsicht „Liberalität“ international im Mittelfeld

Europaweit gibt es unterschiedliche Regelungen: So ist die Eizellenspende etwa in Deutschland und der Schweiz verboten, während sie in Frankreich, Spanien oder Tschechien erlaubt ist. Die Leihmutterschaft ist in 15 der 29 der EU-Länder verboten. In Belgien, Großbritannien oder Griechenland is sie zum Beispiel erlaubt.

Für weitere Auskünfte stehen meine Mitarbeiter und ich Ihnen gerne zur Verfügung!

Mit besten Grüßen

Prim. Dr. Georg Freude

Wir freuen uns auf Sie.